Wer bekommt das Geld? Bezugsberechtigung bei der Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall. Die Auszahlung geht nicht automatisch in den Nachlass, sondern direkt an die im Vertrag benannte bezugsberechtigte Person — sofern eine solche eingetragen ist.
Drei Varianten
1. Konkrete Person als Bezugsberechtigter
Beispiel: „Tochter Anna Müller, geb. 12.03.1978". Die Auszahlung geht direkt an Anna, ohne dass sie einen Erbschein benötigt.
2. Bestattungsunternehmen als Begünstigter
Manche Tarife erlauben, das Bestattungsinstitut direkt als Begünstigten einzutragen. Vorteil: die Bestattung wird sofort bezahlt, ohne dass Angehörige in Vorleistung treten müssen.
3. Keine Eintragung — Auszahlung in den Nachlass
Wenn niemand benannt ist, fließt die Versicherungssumme in die Erbmasse. Damit unterliegt sie der Erbschaftsteuer und der Auszahlung gehen Erbschein und Testamentseröffnung voraus — was Wochen dauern kann.
Steuerliche Behandlung
- Mit Bezugsberechtigung außerhalb der Erbmasse: keine Erbschaftsteuer, sofern die Versicherungssumme die Bestattungskosten nicht übersteigt
- In der Erbmasse: zählt zur Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer (Freibeträge greifen)
Praxis-Tipp
Bezugsberechtigung schriftlich und namentlich beim Versicherer hinterlegen. Eine Änderung (z. B. nach Heirat oder Scheidung) ist jederzeit kostenlos möglich und wirkt erst mit Eingang beim Versicherer — testamentarische Bestimmungen reichen nicht aus.
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