Risikoleben

Steuern und Bezugsrecht bei der Risikoleben

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Steuerliche Behandlung und richtiges Bezugsrecht

Eine Risikolebensversicherung kann sehr teuer werden — durch Steuern auf die Auszahlung — wenn das Bezugsrecht falsch konstruiert ist. Mit der Über-Kreuz-Versicherung lässt sich Erbschaft- und Schenkungsteuer fast vollständig vermeiden.

Standardfall: Versicherungsnehmer = versicherte Person

Person A versichert ihr eigenes Leben und benennt Partner B als Bezugsberechtigten. Im Todesfall:

  • Auszahlung an B fällt in die Erbmasse (oder zählt als Schenkung an B)
  • Bei Ehepartnern: Freibetrag 500.000 € — meist keine Steuer
  • Bei Lebenspartnern ohne Trauschein: Freibetrag nur 20.000 € — der Rest ist mit 30 % Schenkungsteuer belastet

Lösung: Über-Kreuz-Versicherung

`` Vertrag 1: Versicherungsnehmer = B, versichert wird Leben von A, bezugsberechtigt B Vertrag 2: Versicherungsnehmer = A, versichert wird Leben von B, bezugsberechtigt A ``

Effekt: Stirbt A, erhält B die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag. Es liegt keine Schenkung und keine Erbschaft vor — die Summe ist steuerfrei.

Voraussetzung: B muss die Beiträge für Vertrag 1 selbst und nachweislich aus eigenen Mitteln bezahlen — am besten vom eigenen Konto.

Hinweis bei Immobilienfinanzierung

Wer eine Immobilie gemeinsam mit dem Partner finanziert, sollte die Risikoleben immer über Kreuz abschließen — der mit der Tilgung verbundene Lebensversicherungsschutz wäre sonst im Todesfall steuerlich ein Problem.

Geschäftspartner / Gesellschaftervertrag

Bei Personengesellschaften kann eine Risikoleben so konstruiert werden, dass ein Gesellschafter im Todesfall ausgekauft wird, ohne dass das Unternehmen liquide Mittel verliert. Versicherungsnehmer ist hier meist die Gesellschaft.

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