Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Pflegezusatz
Pflege-Bahr ist die Kurzform für die staatlich geförderte private [Pflegezusatzversicherung](/wissen/was-ist-pflegezusatzversicherung) nach § 127 SGB XI. Sie wurde 2013 eingeführt und gewährt eine monatliche Zulage von 5 € (60 € jährlich), wenn der Vertrag bestimmte Mindeststandards erfüllt.
Voraussetzungen für die Förderung
- Mindestbeitrag: 10 € pro Monat (5 € Eigenleistung + 5 € Zulage)
- Mindesteintrittsalter: 18 Jahre
- Mindestleistung im Pflegegrad 5: 600 € pro Monat
- Keine Gesundheitsprüfung (Aufnahmegarantie) — bestehende Pflegebedürftigkeit ist allerdings ausgeschlossen
- Lebenslange Vertragsdauer
- Wartezeit: 5 Jahre
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Kein Antrag wird abgelehnt
- 60 € jährliche staatliche Förderung
- Sinnvoll für Personen mit Vorerkrankungen, die regulär abgelehnt würden
Nachteile
- Höhere Beiträge je Leistungseinheit als reguläre Tarife
- Lange Wartezeit (5 Jahre)
- Niedrige Leistungen in den ersten Pflegegraden
Wann passt Pflege-Bahr?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Gesund, jung (<50) | Regulärer Tarif ohne Förderung — günstiger |
| Vorerkrankungen, würde abgelehnt | Pflege-Bahr |
| Älter (>60) | Beratungsgespräch — meist regulär günstiger |
| Will lückenlosen Schutz im Pflegegrad 1–3 | Regulärer Tarif (Pflege-Bahr leistet hier wenig) |
Kombination möglich
Pflege-Bahr lässt sich mit einem zusätzlichen ungeförderten Pflegetagegeld kombinieren — der ungeförderte Vertrag kann höhere Leistungen schon ab Pflegegrad 2 vorsehen, der Pflege-Bahr-Vertrag deckt schwere Pflegegrade ab.
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