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Pflege-Bahr — staatlich geförderter Pflegezusatz

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Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Pflegezusatz

Pflege-Bahr ist die Kurzform für die staatlich geförderte private [Pflegezusatzversicherung](/wissen/was-ist-pflegezusatzversicherung) nach § 127 SGB XI. Sie wurde 2013 eingeführt und gewährt eine monatliche Zulage von 5 € (60 € jährlich), wenn der Vertrag bestimmte Mindeststandards erfüllt.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Mindestbeitrag: 10 € pro Monat (5 € Eigenleistung + 5 € Zulage)
  • Mindesteintrittsalter: 18 Jahre
  • Mindestleistung im Pflegegrad 5: 600 € pro Monat
  • Keine Gesundheitsprüfung (Aufnahmegarantie) — bestehende Pflegebedürftigkeit ist allerdings ausgeschlossen
  • Lebenslange Vertragsdauer
  • Wartezeit: 5 Jahre

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Kein Antrag wird abgelehnt
  • 60 € jährliche staatliche Förderung
  • Sinnvoll für Personen mit Vorerkrankungen, die regulär abgelehnt würden

Nachteile

  • Höhere Beiträge je Leistungseinheit als reguläre Tarife
  • Lange Wartezeit (5 Jahre)
  • Niedrige Leistungen in den ersten Pflegegraden

Wann passt Pflege-Bahr?

SituationEmpfehlung
Gesund, jung (<50)Regulärer Tarif ohne Förderung — günstiger
Vorerkrankungen, würde abgelehntPflege-Bahr
Älter (>60)Beratungsgespräch — meist regulär günstiger
Will lückenlosen Schutz im Pflegegrad 1–3Regulärer Tarif (Pflege-Bahr leistet hier wenig)

Kombination möglich

Pflege-Bahr lässt sich mit einem zusätzlichen ungeförderten Pflegetagegeld kombinieren — der ungeförderte Vertrag kann höhere Leistungen schon ab Pflegegrad 2 vorsehen, der Pflege-Bahr-Vertrag deckt schwere Pflegegrade ab.

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