Pflege

Elternunterhalt — wann müssen Kinder zahlen?

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Elternunterhalt — wann müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Seit dem [Angehörigenentlastungsgesetz](/wissen/pflege-elternunterhalt) (2020) gilt: Kinder müssen erst dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt.

Wer ist betroffen?

  • Liegt das Bruttojahreseinkommen darunter, fordert das Sozialamt nichts mehr
  • Ehepartner und Vermögen werden bei der Schwelle nicht addiert
  • Pro Kind gilt die Schwelle einzeln

Wenn Kinder doch zahlen müssen

Übersteigt das Einkommen 100.000 €, prüft das Sozialamt:

  • Selbstbehalt: ca. 2.000 € (Single) bis 3.600 € (Familie)
  • Aus dem darüberliegenden Einkommen wird Unterhalt nach gesetzlicher Tabelle berechnet
  • Vermögen ist geschützt bis zu einem angemessenen „Schonvermögen"

Praxis: Warum trotzdem Pflegezusatz?

  1. Vermögensschutz: Die Pflegekasse springt erst ein, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist. Eine Immobilie oder Erspartes wird unter Umständen verwertet.
  2. Selbstbestimmung: Wer privat zuzahlen kann, hat die Wahl der Einrichtung und einen besseren Pflegeschlüssel.
  3. Familie: Auch wenn keine Unterhaltspflicht besteht, helfen Kinder oft freiwillig — eine Police entlastet sie finanziell und emotional.
  4. Verheiratete: Ehepartner haften gegenseitig uneingeschränkt für Pflegekosten — die 100.000-€-Grenze gilt nur für Kinder.

Sonderfall: Demenz und Pflegebedürftigkeit unter 60

Tritt Pflegebedürftigkeit jung ein, ist die finanzielle Belastung über Jahrzehnte enorm. Eine Pflegerente ab 30 € monatlich (in jungen Jahren) ist deutlich günstiger als ein Abschluss mit 60+.

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