Elternunterhalt — wann müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?
Seit dem [Angehörigenentlastungsgesetz](/wissen/pflege-elternunterhalt) (2020) gilt: Kinder müssen erst dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
Wer ist betroffen?
- Liegt das Bruttojahreseinkommen darunter, fordert das Sozialamt nichts mehr
- Ehepartner und Vermögen werden bei der Schwelle nicht addiert
- Pro Kind gilt die Schwelle einzeln
Wenn Kinder doch zahlen müssen
Übersteigt das Einkommen 100.000 €, prüft das Sozialamt:
- Selbstbehalt: ca. 2.000 € (Single) bis 3.600 € (Familie)
- Aus dem darüberliegenden Einkommen wird Unterhalt nach gesetzlicher Tabelle berechnet
- Vermögen ist geschützt bis zu einem angemessenen „Schonvermögen"
Praxis: Warum trotzdem Pflegezusatz?
- Vermögensschutz: Die Pflegekasse springt erst ein, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist. Eine Immobilie oder Erspartes wird unter Umständen verwertet.
- Selbstbestimmung: Wer privat zuzahlen kann, hat die Wahl der Einrichtung und einen besseren Pflegeschlüssel.
- Familie: Auch wenn keine Unterhaltspflicht besteht, helfen Kinder oft freiwillig — eine Police entlastet sie finanziell und emotional.
- Verheiratete: Ehepartner haften gegenseitig uneingeschränkt für Pflegekosten — die 100.000-€-Grenze gilt nur für Kinder.
Sonderfall: Demenz und Pflegebedürftigkeit unter 60
Tritt Pflegebedürftigkeit jung ein, ist die finanzielle Belastung über Jahrzehnte enorm. Eine Pflegerente ab 30 € monatlich (in jungen Jahren) ist deutlich günstiger als ein Abschluss mit 60+.
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