Berufsunfähigkeit

BU-Bedingungen — auf diese Klauseln kommt es an

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BU-Bedingungen: Auf diese Klauseln kommt es wirklich an

Der Beitrag ist beim BU-Vergleich zweitrangig — die Bedingungen entscheiden, ob im Leistungsfall überhaupt gezahlt wird. Diese sieben Klauseln müssen stimmen:

1. Verzicht auf abstrakte Verweisung

Ohne diese Klausel darf der Versicherer im Leistungsfall sagen: „Sie könnten doch theoretisch noch als Pförtner arbeiten" — und nicht zahlen. Top-Tarife verzichten vollständig auf abstrakte Verweisung.

2. Verzicht auf konkrete Verweisung — fast immer eingeschränkt

Konkrete Verweisung greift nur, wenn der Versicherte tatsächlich einen anderen Beruf ausübt, der „dem zuletzt ausgeübten" wirtschaftlich und sozial entspricht. Komplettverzicht ist selten — auf Definitionsgüte achten.

3. Prognosezeitraum: 6 Monate

Der Versicherer leistet ab dem Moment, in dem absehbar ist, dass die Berufsunfähigkeit 6 Monate andauern wird. Schwächere Tarife verlangen Prognosen über 12 oder gar 36 Monate — riskant für den Leistungsfall.

4. Rückwirkende Leistung

Top-Tarife zahlen rückwirkend ab Beginn der BU, sobald die 6-Monats-Hürde überschritten ist — auch wenn der Antrag erst Monate später gestellt wurde. Standard ist „ab Antragstellung".

5. Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung

Anlässe: Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf, Berufswechsel, Selbstständigkeit, Bestehen einer Prüfung. Top-Tarife haben jährliche Erhöhung um z. B. 10 % auch ohne Anlass.

6. Beitrags- und Leistungsdynamik

  • Beitragsdynamik schützt vor Inflation während der Anwartschaft
  • Leistungsdynamik im Leistungsfall schützt die laufende Rente vor Inflation

7. Umorganisations-Klausel (für Selbstständige)

Selbstständige werden im Leistungsfall geprüft, ob sie ihren Betrieb so umorganisieren können, dass sie weiterarbeiten können. Top-Tarife begrenzen diese Klausel auf zumutbare Maßnahmen — schwache Tarife geben dem Versicherer freie Hand.

Bewertungs-Quellen

  • Franke und Bornberg (BU-Rating)
  • Morgen & Morgen
  • Stiftung Warentest (alle 2–3 Jahre)
  • map-report

Ein Top-Tarif erreicht in mindestens zwei Quellen die Bestnote.

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