Unfallversicherung

Was ist eine private Unfallversicherung?

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Was ist eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls — also wenn ein plötzliches, unfreiwilliges Ereignis von außen zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) führt.

Wann zahlt sie?

  • Invaliditätsleistung: einmalige Kapitalauszahlung, gestaffelt nach Schwere der bleibenden Beeinträchtigung (Gliedertaxe)
  • [Unfallrente](/wissen/unfall-leistungsbausteine): lebenslange monatliche Rente bei Invalidität ab einem definierten Schwellenwert (oft 50 %)
  • Todesfall (optional): einmalige Auszahlung an Hinterbliebene
  • Tagegeld / Krankenhausgeld (optional)
  • Reha-Leistungen (optional, oft Pauschalen)

Was ist KEIN Unfall?

  • Krankheitsbedingte Beeinträchtigungen (Bandscheibe ohne externes Ereignis)
  • Verschleiß
  • Selbstverletzung mit Vorsatz
  • Bewusstseinsstörungen (Alkohol meist eingeschränkt)
  • Berufsunfähigkeit infolge psychischer Erkrankung

Die Unfallversicherung ersetzt KEINE Berufsunfähigkeitsversicherung, weil über 90 % der BU-Fälle durch Krankheit verursacht werden, nicht durch Unfälle.

Gliedertaxe — die wichtigste Tabelle

Die Gliedertaxe definiert pauschal, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust einer Funktion gilt:

VerlustGliedertaxe (Klassisch)Top-Tarif
Sehkraft eines Auges50 %70 %
Gehör eines Ohres30 %40 %
Arm70 %80 %
Hand55 %70 %
Daumen20 %25 %
Bein über dem Knie70 %80 %
Geruchssinn10 %15 %

Ein Top-Tarif zahlt also bei gleicher Verletzung mehr aus.

Empfohlene Versicherungssumme

  • Grundsumme: 100.000 €
  • Mit Progression 350 % oder 500 % für hohe Invaliditätsgrade — bei Vollinvalidität wird die Summe vervielfacht
  • Plus optional eine monatliche Unfallrente ab 50 % Invalidität

Wer braucht eine Unfallversicherung?

Empfohlen für:

  • Familien mit Kindern (im Sport- und Freizeitbereich häufig Unfälle)
  • Sportlich aktive Personen
  • Senioren (Sturzgefahr, gesetzliche Unfallversicherung greift nicht im Privatbereich)
  • Menschen mit risikoreichen Hobbys

Berufstätige sind im Beruf über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgesichert — die deckt aber nur Berufsunfälle und den Hin-/Rückweg zur Arbeit, nicht Freizeit, Haushalt, Sport.

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