Gliedertaxe und Progression — was zählt im Leistungsfall?
Die Höhe der Auszahlung im Leistungsfall ergibt sich aus drei Faktoren: Versicherungssumme × Invaliditätsgrad × Progression.
Schritt 1: Invaliditätsgrad bestimmen
Wenn nach einem Unfall eine bleibende Beeinträchtigung verbleibt, stellt ein Gutachter den Invaliditätsgrad in Prozent fest. Bei klaren Fällen (z. B. Verlust eines Fingers) gilt die Gliedertaxe automatisch.
Schritt 2: Anwendung auf Versicherungssumme
`` Auszahlung = Versicherungssumme × Invaliditätsgrad ``
Beispiel: 100.000 € Versicherungssumme, 25 % Invalidität → 25.000 €
Schritt 3: Progression vervielfacht hohe Invaliditätsgrade
Eine Unfallversicherung mit Progression 350 % zahlt bei Vollinvalidität (100 %) das 3,5-fache der Versicherungssumme. Die Staffelung greift typischerweise ab 25 % oder 50 % Invalidität:
| Invaliditätsgrad | Auszahlung 100.000 € VS, Progression 350 % |
|---|---|
| 10 % | 10.000 € |
| 25 % | 25.000 € |
| 50 % | 100.000 € |
| 75 % | 225.000 € |
| 100 % | 350.000 € |
| Invaliditätsgrad | Auszahlung 100.000 € VS, Progression 500 % |
|---|---|
| 10 % | 10.000 € |
| 50 % | 125.000 € |
| 100 % | 500.000 € |
Empfehlung
Für Familien und Erwachsene ist eine Grundsumme von 100.000 € mit Progression 350 % oder 500 % Standard. Hintergrund: gerade hohe Invaliditätsgrade verursachen lebenslange Mehrkosten (Pflege, Umbau, eingeschränkte Erwerbsfähigkeit).
Verbesserte Gliedertaxe
Top-Tarife setzen über die Standard-Gliedertaxe hinaus höhere Sätze an. Auswirkung:
Verlust einer Hand bei Standard-Gliedertaxe (55 %) → 55.000 € (ohne Progression) Verlust einer Hand bei Top-Gliedertaxe (70 %) → 70.000 € (ohne Progression)
Mehrleistung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit
Manche Tarife verdoppeln die Auszahlung, wenn die Invalidität so hoch ist, dass dauerhafte Pflege nötig ist. Sehr empfehlenswerte Klausel.
Frist für die Geltendmachung
Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt sein. Erst danach beantragt der Versicherte die Auszahlung. Manche Top-Tarife verlängern diese Frist auf 24 Monate.
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