Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter — der Unterschied
Wer eine Versicherung abschließt, kann das über drei Wege tun: direkt beim Versicherer, über einen Versicherungsvertreter oder über einen Versicherungsmakler. Die Beratungsqualität und das rechtliche Verhältnis unterscheiden sich erheblich.
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler ist gesetzlicher Sachwalter des Kunden (§ 60 ff. VVG):
- Vertritt den Kunden gegenüber den Versicherern, nicht umgekehrt
- Pflicht zur Marktanalyse: muss aus mehreren Versicherern den passenden auswählen
- Haftet für Falschberatung mit eigener Vermögensschadenhaftpflicht
- Bekommt seine Vergütung als Courtage vom Versicherer (oder als Honorar vom Kunden)
- Ist gewerblich tätig (IHK-Zulassung, eingetragen im Vermittlerregister)
Versicherungsvertreter
Ein Vertreter ist an einen oder mehrere bestimmte Versicherer gebunden:
- Einfirmenvertreter: nur ein Versicherer (z. B. Allianz, AXA, Generali)
- Mehrfirmenvertreter: 2–5 ausgewählte Versicherer
- Vertritt rechtlich den Versicherer, nicht den Kunden
- Beratung beschränkt sich auf das eigene Tarif-Portfolio
- Kein objektiver Marktvergleich
Was ist besser?
Für standardisierte Produkte (Kfz, Hausrat) ist der Unterschied klein.
Für komplexe Produkte (BU, Pflege, Sterbegeld, Risikoleben) ist der Makler überlegen, weil: 1. Marktbreite Auswahl entscheidet über Bedingungsqualität 2. Bei Vorerkrankungen anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern nötig 3. Im Leistungsfall vertritt der Makler den Kunden gegenüber dem Versicherer
So erkennt man einen guten Makler
- IHK-Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d GewO
- Mitglied in einem Berufsverband (BVK, AfW, VOTUM)
- Ausweis als „Versicherungsmakler", nicht „Versicherungsvertreter"
- Schriftliche Beratungsdokumentation
- Auf Wunsch auch Honorarberatung
- Transparenz über Provisionshöhe
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